Abstract
Die Arbeit handelt sich um eine Eine Gesetzgebungspolitische Betratung über die Vereinfachtung von öffentlichen Biblioteken. Durch diese Untersuchung ziehlt sie dazu, ein Gesetz und daraus herausfließende Untergesetze(Rechtsverordnung und Gemeindesatzung) zufinden.
Durch die Untersuchung hat der Verfasser folgend Ergebnis genommen: Erstens, heutig öffentliche Biblioteken in Korea soll zu vom Bürgermeister errichteten sowie geführten allgemeinen Verwaltung übergeben, um die verbessere und effektivere Durchführung von öffentliche Biblioteken zu bringen. Begründungen sind dazu, erstens, die global Tendenz, wie und von wem die öffentliche Biblioteken verwaltet werden, neigt sich zur Durchführung von allgemeinen Verwaltung. Zweitens, die Verwaltungspolitik über öffentliche Biblioteken gehört nicht zu Erziehungswesen, sondern zu Kulturellenwesen. Drittens, Art. 32 das Gesetz über die koreanisch kommunal autonome Erziehung, die regelt über die Bildungsstätten, kann nicht wesentlich mit Wirkungen der Errichtung sowie Durchführung von öffentlichen Biblioteken vereinbar sein. Viertens, der Verfasser versucht beim Vorschlag zum sog. Gesetz über die Vereinfachtung von öffentlichen Bibliotekentief den Standpunkt von Beamten sowie Angestellten, die zum Schulamt als Mitarbeit gehören, tief nachzudenken: Bei Übergebung vom Schulamt zum allgemeinen Verwaltung soll es bei ihrer Umgebung zur Dienstleistung und den Beförderung keine unterschiedliche Behandlungen vom Bürgermeister geben.
Die Arbeit wird mit der Fragestellung beginnt. Im zweiten Teil kommt die gegenwärtige Lage und Rechtssystem der öffentliche Biblioteken. Zum dritten Teil analysiert der Verfasser einzelne Richtung zur Änderung sowie Neugebung eines Gesetzes. Im vierten Teil schlägt der Verfasser eine Gesetzesmodel zur Vereinfachtung von öffentlichen Biblioteken vor. Zum Schluss hat er die obig argumentierten Punten verfasst.
Durch die Untersuchung hat der Verfasser folgend Ergebnis genommen: Erstens, heutig öffentliche Biblioteken in Korea soll zu vom Bürgermeister errichteten sowie geführten allgemeinen Verwaltung übergeben, um die verbessere und effektivere Durchführung von öffentliche Biblioteken zu bringen. Begründungen sind dazu, erstens, die global Tendenz, wie und von wem die öffentliche Biblioteken verwaltet werden, neigt sich zur Durchführung von allgemeinen Verwaltung. Zweitens, die Verwaltungspolitik über öffentliche Biblioteken gehört nicht zu Erziehungswesen, sondern zu Kulturellenwesen. Drittens, Art. 32 das Gesetz über die koreanisch kommunal autonome Erziehung, die regelt über die Bildungsstätten, kann nicht wesentlich mit Wirkungen der Errichtung sowie Durchführung von öffentlichen Biblioteken vereinbar sein. Viertens, der Verfasser versucht beim Vorschlag zum sog. Gesetz über die Vereinfachtung von öffentlichen Bibliotekentief den Standpunkt von Beamten sowie Angestellten, die zum Schulamt als Mitarbeit gehören, tief nachzudenken: Bei Übergebung vom Schulamt zum allgemeinen Verwaltung soll es bei ihrer Umgebung zur Dienstleistung und den Beförderung keine unterschiedliche Behandlungen vom Bürgermeister geben.
Die Arbeit wird mit der Fragestellung beginnt. Im zweiten Teil kommt die gegenwärtige Lage und Rechtssystem der öffentliche Biblioteken. Zum dritten Teil analysiert der Verfasser einzelne Richtung zur Änderung sowie Neugebung eines Gesetzes. Im vierten Teil schlägt der Verfasser eine Gesetzesmodel zur Vereinfachtung von öffentlichen Biblioteken vor. Zum Schluss hat er die obig argumentierten Punten verfasst.
| Translated title of the contribution | Eine Gesetzgebungspolitische Betrachtung über die Vereinfachtung von öffentlichen Biblioteken |
|---|---|
| Original language | Korean |
| Pages (from-to) | 250-280 |
| Number of pages | 31 |
| Journal | 공법학연구 |
| Volume | 16 |
| Issue number | 2 |
| DOIs | |
| State | Published - 2015 |