Abstract
1. Die Arbeit handelt von der Rechtsstellung des deutschen Schulleiters. Dafür versucht der Verfasser Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen(Schulgesetz NRW - SchulG) zu untersuchen und es mit dem entsprechend koreanischen Schulgesetz zu vergleichen.
2. Dadurch findet der Verfasser im Folgend Merkmale des Schulgesetzes NRW heraus: Zum erstens, im Schulgesetzes NRW werden Zuständigkeiten und Pflichten des Schulleiters konkret geregelt. Zum zweitens, diese Inhalte werden nicht im Form von Rechtsverordnung oder Verwaltungsvorschrift, sondern vom Gesetz festgeschrieben. Zum drittens, der Schulleiter ist recht für verschiedene Schulbereiche zuständig, jedoch funktioniert er als sog. eine 'Durchfahrt-Funktion für Vermittlung' in der Schule. Zum viertens, für verschiedene Mitwirkungsorgane in der Schule, z. B. Lehrerkonferenz, Lehrerrat, Schulkonferenz usw. sind ihr eigenen Zuständigkeitsbereich gesetzlich gewährleistet.
3. Für das koreanische Schulgesetz könnte die Merkmale des Schulgesetzes NRW als Implikationen für rechtspolitschen Vorschlag sein. Im Folgend sind sie genannt: Zum erstens, der Gesetzgeber soll die Rechtsvorschriften über die Zuständigkeiten des Schulleiters auf dem Niveau von Gesetzen mehr deutlich regelen. Zum zweitens, der Gesetzgeber soll auch die Schulmitwirkungsorgane viel diversifizieren, damit ihr eigenen zuständigen Bereiche sicherzustellen. Zum drittens, durch die Änderung des Schulgesetzes soll die Schul-Governance auf der gesetzlichen Ebene instituieren und stärken. Zum vierstens, im Hinblick auf den Art. 20 I Koreanisches Primär- sowie Mittelstufes Schulgesetz soll die Schulkonferenz wahrhaft materialisieren. Zum fünftens, die Aufsichtsbereichen des Schulaufsichtsbehörden sollen mehr deutlicher geregelt werden und zum Minimum gebracht werden.
2. Dadurch findet der Verfasser im Folgend Merkmale des Schulgesetzes NRW heraus: Zum erstens, im Schulgesetzes NRW werden Zuständigkeiten und Pflichten des Schulleiters konkret geregelt. Zum zweitens, diese Inhalte werden nicht im Form von Rechtsverordnung oder Verwaltungsvorschrift, sondern vom Gesetz festgeschrieben. Zum drittens, der Schulleiter ist recht für verschiedene Schulbereiche zuständig, jedoch funktioniert er als sog. eine 'Durchfahrt-Funktion für Vermittlung' in der Schule. Zum viertens, für verschiedene Mitwirkungsorgane in der Schule, z. B. Lehrerkonferenz, Lehrerrat, Schulkonferenz usw. sind ihr eigenen Zuständigkeitsbereich gesetzlich gewährleistet.
3. Für das koreanische Schulgesetz könnte die Merkmale des Schulgesetzes NRW als Implikationen für rechtspolitschen Vorschlag sein. Im Folgend sind sie genannt: Zum erstens, der Gesetzgeber soll die Rechtsvorschriften über die Zuständigkeiten des Schulleiters auf dem Niveau von Gesetzen mehr deutlich regelen. Zum zweitens, der Gesetzgeber soll auch die Schulmitwirkungsorgane viel diversifizieren, damit ihr eigenen zuständigen Bereiche sicherzustellen. Zum drittens, durch die Änderung des Schulgesetzes soll die Schul-Governance auf der gesetzlichen Ebene instituieren und stärken. Zum vierstens, im Hinblick auf den Art. 20 I Koreanisches Primär- sowie Mittelstufes Schulgesetz soll die Schulkonferenz wahrhaft materialisieren. Zum fünftens, die Aufsichtsbereichen des Schulaufsichtsbehörden sollen mehr deutlicher geregelt werden und zum Minimum gebracht werden.
| Translated title of the contribution | Rechtliche Stellung des Schulleiters - Im Hinblick auf das deutsche Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen(Schulgesetz NRW - SchulG) |
|---|---|
| Original language | Korean |
| Pages (from-to) | 1-33 |
| Number of pages | 33 |
| Journal | 교육법학연구 |
| Volume | 23 |
| Issue number | 1 |
| DOIs | |
| State | Published - 2011 |