Abstract
Die Arbeit handelt sich von Änderungsvorschlag des koreanischen Kommunalrechts für Dezentralisierung des Staatsverwaltungsgewalts. Als Ergebnis der Arbeit wird in zwei Stufe vorschlägt: Zum erstens, das gegenwärtig koreanische Verfassungsrecht soll für sich den Inhalt über Elemente zur kommunal Dezentralisierung in neuer Verfassung einnehmen. In der Arbeit versteht der Verfasser es als Voraussetzung zur Dezentralisierung Staatsverwaltungsgewalts. Dazu gehören die Organisationshoheit, die Satzungshoheit und die Finanzhoheit der Kommunen. Zum zweitens, auf obig verfassungsrechtlicher Grund soll die Gesetzgebungsgewalt die Organisationshoheit, die Satzungshoheit und die Finanzhoheit der Kommunen vom Staat zu Kommunen reformiert durch die Änderung des (koreanischen) Kommunalrechts übergeben. Dafür braugt eine wichtige Voraussetung, d. h. Kommunen sollen mehr Eigenverantwortung in allen kommunalen Verwaltung tragen. Gleiczeitig soll die vom zentralen Government Kontrolsgewalt zu kommunal Bürgen übergeben.
Für dieses Ergebnis stellt der Verfasser zum erstens die Fragestellung. In zweiten Teil, der Verfasser stellt das Verständnis des Verfassungsgebers zu kommunal Dezentralisierung dar. In dritten Teil untersucht er den Begriff des kommunal dezentralisierten Staats und seine Beziehung zum Kommunalrecht, und für dezentralisiertes Kommunalrecht ist das dezentralisierte Verfassungsrecht voraussetzlich nötig, d. h. die dezentralisierte Verfassung ist eine Voraussetung zum dezentralisiertes Kommunalrecht. In viertem Teil analysiert der Verfasser das Verständnis über kommunal Dezentralisierung im Kommunalrecht. Und danach schlägt der Verfasser auf drei Ebene, d. h. Organisationshoheit, die Satzungshoheit und die Finanzhoheit der Kommunen, Änderungsrichtung des Kommunalrechts vor.
Für dieses Ergebnis stellt der Verfasser zum erstens die Fragestellung. In zweiten Teil, der Verfasser stellt das Verständnis des Verfassungsgebers zu kommunal Dezentralisierung dar. In dritten Teil untersucht er den Begriff des kommunal dezentralisierten Staats und seine Beziehung zum Kommunalrecht, und für dezentralisiertes Kommunalrecht ist das dezentralisierte Verfassungsrecht voraussetzlich nötig, d. h. die dezentralisierte Verfassung ist eine Voraussetung zum dezentralisiertes Kommunalrecht. In viertem Teil analysiert der Verfasser das Verständnis über kommunal Dezentralisierung im Kommunalrecht. Und danach schlägt der Verfasser auf drei Ebene, d. h. Organisationshoheit, die Satzungshoheit und die Finanzhoheit der Kommunen, Änderungsrichtung des Kommunalrechts vor.
| Translated title of the contribution | Ein Vorschlag zur Änderung des koreanischen Kommunalrechts für ein dezentralisierten Staat |
|---|---|
| Original language | Korean |
| Pages (from-to) | 243-266 |
| Number of pages | 24 |
| Journal | 공법학연구 |
| Volume | 16 |
| Issue number | 3 |
| DOIs | |
| State | Published - 2015 |