Abstract
Die Arbeit handelt von der rechtlichen Lehre zur Verwirklichung der Gender
empfängliche Budgeting in Kommunen im Hinblick auf Beispiel von Land
Nordrhein-Westfalen Deutschlands. Sie besteht aus insgesamt fünf Teilen. Im ersten Teil wird die Problem gestellt. Im zweiten Teil werden die verfassungsrechtliche Bedeutung der Gender empfänglichen Budgeting, die Menschenwürde und Gender empfängliche Budgeting in Kommunen dargestellt. Im drtten Teil wird die normative Ordnung der Gender empfänglichen Budgeting von Verfassung bis zu Gemeindesatzungen dargestellt. Im viersten Teil versucht der Verfasser das rechtliche Mechanismum zur Verwirklichung der Gender empfänglichen Budgeting auf kommunalen Ebene. Zum letzten Teil kommt die Zusammenfassung bezüglich einigen Vorschlägen.
In der Arbeit konzentriert der Verfasser darauf, wie sollte Art. 26 NFG(Nationales Finanzgesetz) auf der kommunalen Ebene verwirklicht werden. Dafür schlägt er vier Voraussetzungen bzw. Verfahren vor: Erstens, Kommunen soll ein Erkenntnis haben, dass sogenannte das Grundgesetz über die Gleichstellung von Männern und Frauen die rechtliche Grundlage zur Verwirklichung der Gender empfänglichen Budgeting in Kommunen ist.
Zweitens, im KFG(Kommunalles Finanzgesetz) soll eine Vorschrift über die Gender empfängliche Budgeting neu eingefügt werden. Drittens, wie beim Land Nordrhein-Westfalen soll eine Vorschrift über die Gleichstellung von Männern und Frauen im KSVG(Kommunalselbstverwaltungsgesetz) neu geregelt werden. Letztes, im Hinblick auf die Gemeindesatzung zur Frauenentwicklung soll sogenannte eine Hauptsatzung über die Gleichstellung von Männern und Frauen zur Verfühgung steht werden.
empfängliche Budgeting in Kommunen im Hinblick auf Beispiel von Land
Nordrhein-Westfalen Deutschlands. Sie besteht aus insgesamt fünf Teilen. Im ersten Teil wird die Problem gestellt. Im zweiten Teil werden die verfassungsrechtliche Bedeutung der Gender empfänglichen Budgeting, die Menschenwürde und Gender empfängliche Budgeting in Kommunen dargestellt. Im drtten Teil wird die normative Ordnung der Gender empfänglichen Budgeting von Verfassung bis zu Gemeindesatzungen dargestellt. Im viersten Teil versucht der Verfasser das rechtliche Mechanismum zur Verwirklichung der Gender empfänglichen Budgeting auf kommunalen Ebene. Zum letzten Teil kommt die Zusammenfassung bezüglich einigen Vorschlägen.
In der Arbeit konzentriert der Verfasser darauf, wie sollte Art. 26 NFG(Nationales Finanzgesetz) auf der kommunalen Ebene verwirklicht werden. Dafür schlägt er vier Voraussetzungen bzw. Verfahren vor: Erstens, Kommunen soll ein Erkenntnis haben, dass sogenannte das Grundgesetz über die Gleichstellung von Männern und Frauen die rechtliche Grundlage zur Verwirklichung der Gender empfänglichen Budgeting in Kommunen ist.
Zweitens, im KFG(Kommunalles Finanzgesetz) soll eine Vorschrift über die Gender empfängliche Budgeting neu eingefügt werden. Drittens, wie beim Land Nordrhein-Westfalen soll eine Vorschrift über die Gleichstellung von Männern und Frauen im KSVG(Kommunalselbstverwaltungsgesetz) neu geregelt werden. Letztes, im Hinblick auf die Gemeindesatzung zur Frauenentwicklung soll sogenannte eine Hauptsatzung über die Gleichstellung von Männern und Frauen zur Verfühgung steht werden.
| Translated title of the contribution | Die rechtliche Lehre zur Verwirklichung der Gender empfängliche Budgeting in Kommunen-Im Hinblink auf Beispiel von Land Nordrhein-Westfalen Deutschlands- |
|---|---|
| Original language | Korean |
| Pages (from-to) | 103-124 |
| Number of pages | 22 |
| Journal | 지방자치법연구 |
| Volume | 9 |
| Issue number | 1 |
| DOIs | |
| State | Published - 2009 |