Abstract
Im Hinblick auf den Fall des finanziellen Sicherungsschemas von Kommunal Kulturellem Center(KKC) handelt die Arbeit von der Garantie der Kulturhoheit der Kommuen. Als Grundlage dafür untersucht der Autor die kulturellen Bestimmungen des Verfassungsrechts(Präambel, Art. 9, 22 I und 69 Koreanisches Verfassungsrecht: KV) und die Bedeutung, den Inhalt und die Träger der Kulturhoheit.
Die Arbeit besteht aus insgesammt sechs Teile. Im ersten Teil wird die Fragestellung gestellt. Im zweiten Teil wird die verfassungsrechtlichen Bestimmungen und das Prinzip des Kulturstaats in Korea dargestellt. Im dritten Teil wird kommunale Selbstverwaltung(Art. 117, 118 KV) und die Kulturhoheit der Kommunen. Im vierten Teil wird das Sicherungsschema der öffentlichen Finanzmittel als Grundlage zur Gewährleistung der kommunalen Kulturhoheit untersucht. Im letzten Teil kommt zum Schluβ.
Trotz der verfassungsrechtlichen Kulturbestimmungen und der Garantie der kommunalen Kulturhoheit in der Gemeindeordnung fehlt finanzielle Garantie noch dem KKC. Um die Fehlung der finanziellen Garantie für das KKC zu verbessern, schlägt der Autor folgende fünf Möglichkeiten vor:
Zum ersten, Art. 15 und 19 Föderungsgesetz zum KKC soll geändert werden. Zum zweiten, die Satzungen der KKC sollen von freiwilliger Gemeindesatzung zur aufgetragenen Satzung mit Bindungskraft umgesetzt werden. Der Bürgermeister und der Gemeinderat sollen noch darüber Erkenntnis haben. Zum dritten, KKC hat beim Erlass der Gemeindesatzungen für KKC zu versuchen, dass der Gemeinderat ein bestimmt öffentliche Unterstützungsprozent in die Vorschrift eifügt. Zum vierten, der Bürgermeister und die Mitglieder des Gemeinderates sollen die Erkenntnis haben, dass die kommunale eigenständige Kultur den hohe Mehrwert bringen kann. Zum fünften, für den KKC soll auch die gleichwertige öffentliche Finanzmittel gewährleistet werden, da KKC ein ähnlicher Träger wie Kulturstiftung der Kommunen sind.
Die Arbeit besteht aus insgesammt sechs Teile. Im ersten Teil wird die Fragestellung gestellt. Im zweiten Teil wird die verfassungsrechtlichen Bestimmungen und das Prinzip des Kulturstaats in Korea dargestellt. Im dritten Teil wird kommunale Selbstverwaltung(Art. 117, 118 KV) und die Kulturhoheit der Kommunen. Im vierten Teil wird das Sicherungsschema der öffentlichen Finanzmittel als Grundlage zur Gewährleistung der kommunalen Kulturhoheit untersucht. Im letzten Teil kommt zum Schluβ.
Trotz der verfassungsrechtlichen Kulturbestimmungen und der Garantie der kommunalen Kulturhoheit in der Gemeindeordnung fehlt finanzielle Garantie noch dem KKC. Um die Fehlung der finanziellen Garantie für das KKC zu verbessern, schlägt der Autor folgende fünf Möglichkeiten vor:
Zum ersten, Art. 15 und 19 Föderungsgesetz zum KKC soll geändert werden. Zum zweiten, die Satzungen der KKC sollen von freiwilliger Gemeindesatzung zur aufgetragenen Satzung mit Bindungskraft umgesetzt werden. Der Bürgermeister und der Gemeinderat sollen noch darüber Erkenntnis haben. Zum dritten, KKC hat beim Erlass der Gemeindesatzungen für KKC zu versuchen, dass der Gemeinderat ein bestimmt öffentliche Unterstützungsprozent in die Vorschrift eifügt. Zum vierten, der Bürgermeister und die Mitglieder des Gemeinderates sollen die Erkenntnis haben, dass die kommunale eigenständige Kultur den hohe Mehrwert bringen kann. Zum fünften, für den KKC soll auch die gleichwertige öffentliche Finanzmittel gewährleistet werden, da KKC ein ähnlicher Träger wie Kulturstiftung der Kommunen sind.
| Translated title of the contribution | Gewährleistung der kommunalen Kulturhoheit- Im Hinblick auf den Fall des finanziellen Sicherungsschemas von Kommunal Kulturellem Center(KKC) - |
|---|---|
| Original language | Korean |
| Pages (from-to) | 193-218 |
| Number of pages | 26 |
| Journal | 지방자치법연구 |
| Volume | 9 |
| Issue number | 2 |
| DOIs | |
| State | Published - 2009 |