Abstract
Im Hinblick auf das Erlass des Sondergesetzes über die Neugliederung der kommunalen Verwaltungsstrukturen(folgend ‘Sondergesetz über NkV’ genannt) handelt sich die Arbeit vom Verein (ohne Rechtsfähigkeit) Vgl. Lee, Young-Jun, Allgemeines Bürgerliches Recht, 6. Aufl.(1991), S. 852.
zur bürgerlichen Autonomieaktivitäten. Der Kern der Untersuchung liegt darin, dass der Verfasser eine gesetzmäßige und vernunftige Gesetzgebungsrichtung für den Entwurf (vorläufiger Name) zum Gesetz über die Erstellung sowie den Betrieb vom Verein (ohne Rechtsfähigkeit) zur bürgerlichen Autonomieaktivitäten(folgend ‘Entwurf zum GEBVA’ genannt) anführt.
Für dieses Ziel untersucht der Verfasser auf dem analistische Methode dazu, dass welche Idea der Gesetzgeber des Sondergesetz über NkV für den Verein (ohne Rechtsfähigkeit) zur bürgerlichen Autonomieaktivitäten(folgend ‘Verein RbA’ genannt) vorhabt(II.). Darüber hinaus untersucht der Verfasser, dass welche Rechtsstellung das Eup, Myeon und Dong, die bürgernahen Verwaltungsorganen sind, im Kommunalrecht haben; konkret dazu gehört sind, seine Funktionen und Angelegenheiten, seine Grenze in den Verwaltungsaktivitäten und der Grundriss über das Center für bürgerliche Autonomie, das bereits im Gebiets von Eup, Myeon und Dong eingerichtet ist(III.).
In der Arbeit konzentriet der Verfasser besonders darauf, dass der Gesetzgeber des Sondergesetzes über NkV beim Erlass zum GEBVA folgend beachten soll: Zum erstens ist, die bürgerlichen Autonomieaktivitäten soll nicht von den kommunalen Beörden, sondern von den bürgerlichen Organisationen durchgeführt werden. Zum zweitens ist, der Verein RbA soll in seiner Funktionen sowie Angelegenheiten, rechtlicher Erstellungsform usw. deutlich sein, damit er vom Center für bürgerliche Autonomie in Eup, Myeon und Dong zu unterscheiden(IV.).
Im Hinblick auf die obigen Untersuchungen schlägt der Verfasser den Rahmen zum (vorläufiger Name) Gesetz über die Erstellung sowie den Betrieb vom Verein (ohne Rechtsfähigkeit) zur bürgerlichen Autonomieaktivitäten vor.
zur bürgerlichen Autonomieaktivitäten. Der Kern der Untersuchung liegt darin, dass der Verfasser eine gesetzmäßige und vernunftige Gesetzgebungsrichtung für den Entwurf (vorläufiger Name) zum Gesetz über die Erstellung sowie den Betrieb vom Verein (ohne Rechtsfähigkeit) zur bürgerlichen Autonomieaktivitäten(folgend ‘Entwurf zum GEBVA’ genannt) anführt.
Für dieses Ziel untersucht der Verfasser auf dem analistische Methode dazu, dass welche Idea der Gesetzgeber des Sondergesetz über NkV für den Verein (ohne Rechtsfähigkeit) zur bürgerlichen Autonomieaktivitäten(folgend ‘Verein RbA’ genannt) vorhabt(II.). Darüber hinaus untersucht der Verfasser, dass welche Rechtsstellung das Eup, Myeon und Dong, die bürgernahen Verwaltungsorganen sind, im Kommunalrecht haben; konkret dazu gehört sind, seine Funktionen und Angelegenheiten, seine Grenze in den Verwaltungsaktivitäten und der Grundriss über das Center für bürgerliche Autonomie, das bereits im Gebiets von Eup, Myeon und Dong eingerichtet ist(III.).
In der Arbeit konzentriet der Verfasser besonders darauf, dass der Gesetzgeber des Sondergesetzes über NkV beim Erlass zum GEBVA folgend beachten soll: Zum erstens ist, die bürgerlichen Autonomieaktivitäten soll nicht von den kommunalen Beörden, sondern von den bürgerlichen Organisationen durchgeführt werden. Zum zweitens ist, der Verein RbA soll in seiner Funktionen sowie Angelegenheiten, rechtlicher Erstellungsform usw. deutlich sein, damit er vom Center für bürgerliche Autonomie in Eup, Myeon und Dong zu unterscheiden(IV.).
Im Hinblick auf die obigen Untersuchungen schlägt der Verfasser den Rahmen zum (vorläufiger Name) Gesetz über die Erstellung sowie den Betrieb vom Verein (ohne Rechtsfähigkeit) zur bürgerlichen Autonomieaktivitäten vor.
| Translated title of the contribution | Neugliederung der kommunalen Verwaltungsstrukturen und Stärkung der Autonomie für den Gebiet von Eup, Myeon und Dong - Im Hinblick auf die Gesetzgebungsrichtung für den Entwurf (vorläufiger Name) zum Gesetz über die Erstellung sowie den Betrieb vom Verein (ohne Rechtsfähigkeit) zur bürgerlichen Autonomieaktivitäten - |
|---|---|
| Original language | Korean |
| Pages (from-to) | 89-118 |
| Number of pages | 30 |
| Journal | 지방자치법연구 |
| Volume | 11 |
| Issue number | 2 |
| DOIs | |
| State | Published - 2011 |