Abstract
Im Hinblick auf die 2012 Yeosoo Expo handelt sich die Arbeit um die rechtlichen Fragen der nachtraglichen Verwendung von Yeosoo Expo Anlagen. Als Mittelpunkt vom Sondergesetz uber Unterstutzung sowie nachtragliche Verwendung von Yeosoo Expo (folgend ‘Sondergesetz Yeosoo Expo’ genannt) wird sie untersucht, und der Verfasser versucht, ihre Verbesserungswege rechtlich und institutionell vorzuschlagen.
Unter diesem Problembewusstsein und Forschungsziel (I. Kapitel) stellt der Verfasser die verschiedenen Arten von Lokalkultureinrichtungen (oder -anlagen) sowie ihre rechtliche Grundlagen zur Errichtung dar. Und der Verfasser stellt einen Vergleich zwischen Yeosoo Expo und 1993 Daejeon Expo an (II.). Im dritten Kapitel, im Hinblick auf Hannover Expo 2000 untersucht der Verfasser ihre nachtragliche Verwendung in rechtsvergleichender Ansicht (III.). Und im schliessenden Kapitel (IV.) schlagt der Verfasser Verbesserungsanschlage des Sondergesetzes Yeosoo Expos in inhaltlicher Ansicht vor.
Insbesondere behaupt der Verfasser im vierten Kapitel die Verbesserungsanschlage in rechtlicher Ansicht und institutioneller Ansicht. Im Hinblick auf den Erste ist, dass zum erstens, die Notwendigkeit zum Erlass von vorlaufig sogenannt Gesetz uber gross kulturelle Veranstaltungen Staats und Kommunen wird vorgeschlagt, und dass zum zweitens, das Erfordernis zur inhaltlichen Feinheiten sowie Deutlichkeit von Sondergesetzes Yeosoo Expos wird betonnt. Im Hinblick auf den Letzte wird insbesondere vorgeschlagt, dass zum erstens, ab nachstes Mal der Veranstalter zur Vorbereitung, Durchfuhrung und nachtraglichen Verwendung von Expo sowie Expo Anlagen keine offentlich-rechtliche Stiftung, sondern eine privatrechtliche Stiftung sein soll, um efficient Expo vorzubereiten, durchzufuhren und nachzuhalten. Sonst werden Entwicklung schopferischer Contents fur nachtragliche Verwendung, trennende Errichtungen von Einrichtungen, die aus Ausland an Expo teilnehmen errichtet werden, als zweite Vorschlagen gestellt.
Unter diesem Problembewusstsein und Forschungsziel (I. Kapitel) stellt der Verfasser die verschiedenen Arten von Lokalkultureinrichtungen (oder -anlagen) sowie ihre rechtliche Grundlagen zur Errichtung dar. Und der Verfasser stellt einen Vergleich zwischen Yeosoo Expo und 1993 Daejeon Expo an (II.). Im dritten Kapitel, im Hinblick auf Hannover Expo 2000 untersucht der Verfasser ihre nachtragliche Verwendung in rechtsvergleichender Ansicht (III.). Und im schliessenden Kapitel (IV.) schlagt der Verfasser Verbesserungsanschlage des Sondergesetzes Yeosoo Expos in inhaltlicher Ansicht vor.
Insbesondere behaupt der Verfasser im vierten Kapitel die Verbesserungsanschlage in rechtlicher Ansicht und institutioneller Ansicht. Im Hinblick auf den Erste ist, dass zum erstens, die Notwendigkeit zum Erlass von vorlaufig sogenannt Gesetz uber gross kulturelle Veranstaltungen Staats und Kommunen wird vorgeschlagt, und dass zum zweitens, das Erfordernis zur inhaltlichen Feinheiten sowie Deutlichkeit von Sondergesetzes Yeosoo Expos wird betonnt. Im Hinblick auf den Letzte wird insbesondere vorgeschlagt, dass zum erstens, ab nachstes Mal der Veranstalter zur Vorbereitung, Durchfuhrung und nachtraglichen Verwendung von Expo sowie Expo Anlagen keine offentlich-rechtliche Stiftung, sondern eine privatrechtliche Stiftung sein soll, um efficient Expo vorzubereiten, durchzufuhren und nachzuhalten. Sonst werden Entwicklung schopferischer Contents fur nachtragliche Verwendung, trennende Errichtungen von Einrichtungen, die aus Ausland an Expo teilnehmen errichtet werden, als zweite Vorschlagen gestellt.
| Translated title of the contribution | Rechtliche Betrachtung zur nachträglichen Verwendung von Lokalkultureinrichtungen (Expoanlagen) : Im Hinblick auf das Sondergesetz über Unterstützung sowie Nachträgliche Verwendung von Yeosoo Expo |
|---|---|
| Original language | Korean |
| Pages (from-to) | 123-138 |
| Number of pages | 16 |
| Journal | 경제규제와 법 |
| Volume | 5 |
| Issue number | 2 |
| State | Published - Nov 2012 |