Abstract
Die Arbeit handelt von Funktion und Grenze des gegenwärtigen Bürgerrevisionssystems im § 16 Koreanisches Kommunalrecht (KKR). Sie behandelt auch den Bürgerantrag, den die meisten deutschen Länder in ihren kommunalrechtlichen Regelungen vorsehen und in der Praxis durchführen. In der Arbeit zeigt der Verfasser Grenzen bzw. Probleme des gegenwärtigen Bürgerrevisionssystems und Lösungen, indem er das gegenwärtige Bürgerrevisionssystem dogmatisch untersucht und die Fälle analysiert.
Sie besteht aus insgesamt fünf Teilen. Im Hinblick auf die Selbstverwaltungsgarantie wird in Teil I. die verfassungs- und kommunalrechtliche Grundlage gezeigt. In Teil II. wird die gegenwärtige Durchführung des Bürgerrevisionssystems dargestellt und ihre Fälle analysiert. In Teil III. werden die Funktionen untersucht; die erste Funktion ist die Ergänzung der mittelbaren Demokratie, die zweite ist die Verwirklichung des Rechtsstaatsprinzips auf kommunaler Ebene, die dritte ist die Selbstkontrolle der Gemeindeverwaltung und die vierte ist die Verwirklichung der Governance für die Selbstverwaltung. In Teil IV. werden die Grenzen bzw. Probleme des gegenwärtigen Bürgerrevisionssystems gezeigt. Hierbei werden äußere Grenzen und innere Grenzen unterschieden. Innere Grenzen sind, dass der Bürger keine Garantie hat, an dem Revisionsverfahren teilnehmen zu können, dass die Durchführungsstufen zu kompliziert sind und zu lange Zeit kosten, dass die Ergänzungsfrist für die Voraussetzungen des Antrags zu kurz ist. Die Schlimmste ist, dass die Bürger sich in den meisten Fällen nicht über den Ausgang die Ergebnisse der Revision freuen. Die Ursache liegt darin, dass der Revisionsausschuss entweder von dem Innenminister oder dem Bürgermeister der Provinz, d. h. Shi bzw. Do abhängig ist. Um die Grenzen bzw. Probleme des gegenwärtigen Bürgerrevisionssystems zu verbesseren, schlagt der Verfasser die Änderung der § 16 Abs. 1, 3, 4, 5, 6 und 7, § 17 Abs. 1 S 1 KKR, § 20 Abs. 6, § 26 Abs. 3 Verordnung zum Koreanischen Kommunalrecht vor.
Sie besteht aus insgesamt fünf Teilen. Im Hinblick auf die Selbstverwaltungsgarantie wird in Teil I. die verfassungs- und kommunalrechtliche Grundlage gezeigt. In Teil II. wird die gegenwärtige Durchführung des Bürgerrevisionssystems dargestellt und ihre Fälle analysiert. In Teil III. werden die Funktionen untersucht; die erste Funktion ist die Ergänzung der mittelbaren Demokratie, die zweite ist die Verwirklichung des Rechtsstaatsprinzips auf kommunaler Ebene, die dritte ist die Selbstkontrolle der Gemeindeverwaltung und die vierte ist die Verwirklichung der Governance für die Selbstverwaltung. In Teil IV. werden die Grenzen bzw. Probleme des gegenwärtigen Bürgerrevisionssystems gezeigt. Hierbei werden äußere Grenzen und innere Grenzen unterschieden. Innere Grenzen sind, dass der Bürger keine Garantie hat, an dem Revisionsverfahren teilnehmen zu können, dass die Durchführungsstufen zu kompliziert sind und zu lange Zeit kosten, dass die Ergänzungsfrist für die Voraussetzungen des Antrags zu kurz ist. Die Schlimmste ist, dass die Bürger sich in den meisten Fällen nicht über den Ausgang die Ergebnisse der Revision freuen. Die Ursache liegt darin, dass der Revisionsausschuss entweder von dem Innenminister oder dem Bürgermeister der Provinz, d. h. Shi bzw. Do abhängig ist. Um die Grenzen bzw. Probleme des gegenwärtigen Bürgerrevisionssystems zu verbesseren, schlagt der Verfasser die Änderung der § 16 Abs. 1, 3, 4, 5, 6 und 7, § 17 Abs. 1 S 1 KKR, § 20 Abs. 6, § 26 Abs. 3 Verordnung zum Koreanischen Kommunalrecht vor.
| Translated title of the contribution | Funktion und Grenze des gegenwärtigen Bürgerrevisionssystems |
|---|---|
| Original language | Korean |
| Pages (from-to) | 101-136 |
| Number of pages | 36 |
| Journal | 지방자치법연구 |
| Volume | 8 |
| Issue number | 2 |
| State | Published - 2008 |